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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Süd-West Technologie Services GmbH, Böblingen, Otto-Lilienthal-Strasse 36  

- im folgenden SW-Techserv genannt –

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verkäufe von Software sowie die Erbringung von Anpassungs- und sonstigen Dienstleistungen durch SW-Techserv.

(2) Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gilt Folgendes: Der Vertrag kommt auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die Bedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen Für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 2 Software-Lieferung und Anpasung

(1)     SW-Techserv gewährt dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software nach Massgabe der jeweils zugehörigen Lizenzbedingungen auf jeweils einem Rechner, d.h. für jeden User ist eine gesonderte Lizenz zu erwerben.

(2)     Die ggf. erforderlichen Anpassungsleistungen werden im Rahmen eines Workshops in einem Projektplan (Anforderungskatalog) schriftlich definiert. Sofern der Kunde im Anschluss an den Workshop SW-Techserv mit den entsprechenden Anpassungsleistungen beauftragt, wird SW-Techserv innerhalb des vereinbarten Zeitraumes die Anpassung zu der vereinbarten Vergütung durchführen und –soweit vereinbart - die angepasste Software auf dem jeweiligen Rechner installieren.

(3)     Sollte aus Sicht von SW-Techserv absehbar sein, dass die im Projektplan genannten Termine und Fristen nicht eingehalten werden können, so teilt SW-Techserv dies sowie die zu erwartenden Terminverschiebungen dem Kunden mit. Bei einer Terminverschiebung um mehr als 4 Wochen ist der Kunde ggf. innerhalb einer Woche nach Mitteilung der Terminverschiebung zum Rücktritt berechtigt.

(4)     Falls nur einfache Anpassungsarbeiten an der Software durchzuführen sind und – zB im Rahmen des Workshops - kein Projektplan erstellt wird, richten sich Preise, Umfang und Termine der Arbeiten nach dem Angebot.

§ 3 Vergütung

(1)     Die Höhe der Vergütung und die Zahlungsmodalitäten richten sich nach der Auftragsbestätigung durch SW-Techserv.

(2)     Etwaige Reisekosten und Spesen sind entsprechend dem Angebot ggf. gesondert zu vergüten.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

SW-Techserv behält sich das Eigentum bzw. die Nutzungsrechte an der dem Kunden gelieferten Software sowie etwaigen Anpassungsleistungen bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung vor. Nutzungsrechte gehen somit erst mit der vollständigen Zahlung auf den Kunden über.
§ 5 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1)     SW-Techserv kann vom Kunden unverzüglich die Abnahme verlangen, wenn SW-Techserv die (ggf. angepasste) Software übergeben und die Funktionsfähigkeit nachgewiesen hat und im Anschluss daran die Software im Wesentlichen ohne Störung gelaufen ist.

(2)     Die Abnahme darf nicht unbillig verweigert werden. Unbillig ist insbesondere eine Abnahmeverweigerung, wenn die Software die im Projektplan beschriebenen Funktionen im Wesentlichen erfüllt und keine Fehler auftreten, die die Verwendung der Software erheblich beeinträchtigen.

Oder anstelle von 1 u 2:

Der Kunde wird die gelieferte Software einschließlich der Dokumentation innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung (und ggf. Installation) der Software untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit der wesentlichen Programmfunktionen und ggf. der vereinbarten Anpassungen..

(3)    Sollte der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung (und ggf. Installation) SW-Techserv keine Fehler schriftlich mitteilen, gilt die (ggf. angepasste) Software als vertragsgerecht abgenommen.

§ 6 Mängelansprüche

(1) Die Funktionalitäten der Software ergeben sich aus der Bedienungsanleitung des Software-Herstellers (IBM) oder aus einer Leistungsbeschreibung/Projektplan.

(2) Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach eigener Wahl den Kaufpreis herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten oder - soweit SW-Techserv zumindest grob fahrlässig den Mangel/Schaden verursacht hat – Schadensersatz verlangen. Der Rücktritt wegen geringfügiger Mängel ist ausgeschlossen. Bei leichten Mängeln kann SW-Techserv ggf. zunächst eine Umgehungslösung zur Verfügung stellen und den Mangel mit der Lieferung des nächsten Updates endgültig beseitigen.

(3) Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt erst dann als fehlgeschlagen, wenn SW-Techserv hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, oder wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist oder wenn sie vom SW-Techserv verweigert oder unzumutbar verzögert wird oder wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

(4) Mängelgewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche verjähren – ausser im Falle von Vorsatz - binnen 12 Monaten nach der Übergabe der (ggf. angepassten) Software.

§ 7 Haftung / Datensicherung

(1)     SW-Techserv haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder auf Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz beruhen, die Leib oder Leben betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen oder der leitenden Angestellten von SW-Techserv.

(2)     SW-Techserv haftet insbesondere nicht für entgangene Gewinne, Zinsausfall und andere Folgeschäden, sofern diese auf einer leichten Fahrlässigkeit von SW-Techserv oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3)     Dem Kunden ist verpflichtet, die Daten nach dem aktuellen Stand der Technik täglich einmal zu sichern. SW-Techserv haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass SW-Techserv deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

§ 8 Sonstiges

Änderungen oder Ergänzung dieser Vertragsbedingungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen der Schriftform und des Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung oder Ergänzung dieser Vertragsbedingungen oder eine verbindlicheZusicherung handelt.
Gegen Ansprüche von SW-Techserv kann nur mit unbestrittenen Gegenforderungen aufgerechnet werden.
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit den im Rahmen dieser Vertragsbedingungen erbrachten oder zu erbringenden Leistungen ist ausschliesslich Böblingen.

 

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Kontaktdaten

Süd-West Tech Serv GmbH
Otto-Lilienthal-Str.36
71034 Böblingen

Tel: 07031 / 714 65-50
Fax: 07031 / 714 65-60
Email: info@sw-techserv.com

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